Flex Desk Geschäftsbedingungen und Konditionen

Allgemeine Nutzungsbedingungen Coworking Space

1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Regelungen gelten für alle Verträge des Anbieters über Büroflächen (Team Office, Meetingräume, Virtual Office) und Coworking Spaces (Coworking Area, FixDesk, FlexDesk, DayPass, Membership) (zusammen nachfolgend „Coworking Space“) und dem jeweiligen Kunden.

Kunden können ausschließlich natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften oder Unternehmer sein, die bei Abschluss des Vertrages in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter sich nicht mit ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt

Dieser Vertrag ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag über die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle des Anbieters.

Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die überlassenen Räumlichkeit(en) begründet.

2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, den Coworking Space und die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände während der Vertragsdauer zur ausschließlichen Nutzung als Büro gegen Entgelt („Servicegrundgebühr“) zu nutzen. Die vom Kunden zu zahlende Servicegrundgebühr umfasst die Vergütung für die Nutzung des vereinbarten Coworking Space sowie der Allgemeinflächen und die gesamten anfallenden Nebenkosten (verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig).

Daneben bietet der Anbieter dem Kunden abhängig vom Standort zusätzliche Leistungen gegen Entgelt („Servicekosten“) an.

Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden Platz im Coworking Space in dem vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen. Soweit erforderlich ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden alternative Bereiche in vergleichbarer Größe und Qualität am betreffenden Standort als Coworking Space bereitzustellen.

Soweit der Kunde kein Paket mit fest zugewiesenen Büros oder Arbeitsplätzen, sondern mit flexiblen Arbeitsplätzen bucht (Coworking Area, Flex Desk), hängt der Umfang der Zurverfügungstellung durch den Anbieter von der Verfügbarkeit am betreffenden Standort ab.

Der Anbieter räumt dem Kunden während der Dauer der Vertragslaufzeit die Möglichkeit ein, den Coworking Space ohne zeitliche Einschränkungen auf Grundlage der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung zu nutzen, soweit die individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien keine anderweitige Regelung zur zeitlichen Beschränkung der Nutzung enthält. Der Anbieter wird dem Kunden hierfür nach gesonderter Registrierung Zugangsberechtigungen einräumen. Die Zugangsberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar.

3 Servicegebühr und Servicekosten

Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist die Servicegrundgebühr spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus zu entrichten. Die Zahlung wird im SEPA-Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte eingezogen.

Servicekosten für zusätzliche Services stellt der Anbieter dem Kunden jeweils für den abgelaufenen Monat in Rechnung. Soweit nicht Preise für Services mit dem Kunden im Einzelnen verhandelt sind, findet die jeweils gültige Servicepreisliste Anwendung. Die Servicekosten sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der betreffenden Rechnung fällig.

Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind vom Auftraggeber mit 9 %-Punkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt dem Anbieter unbenommen. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, im Verzugsfall eine Pauschale in Höhe von 40,- EUR gemäß § 288, Abs. 5 BGB zu erheben. Diese Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

Für den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung in Verzug ist, der Anbieter berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen und dem Kunden den Zugang zum Coworking Space zu verweigern.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, für jede Mahnung und für jede fehlgeschlagene Buchung (Kreditkarte und Lastschrift) und Rücklastschrift, unabhängig von deren Ursache, eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5,- EUR von dem Kunden zu verlangen. Das gilt auch in dem Fall, in dem der Kunde das SEPA Lastschriftmandat widerruft, obwohl der Einzug zur Tilgung einer fälligen Zahlungsforderung erfolgte.

4 Geldwäscheprüfung

Soweit der Anbieter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde dem Anbieter die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, sobald sich der wirtschaftlich Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert, dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

5 Übergabe der Coworking-Flächen

Bei der Übergabe des Coworking Space an den Kunden wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und mit dem Datum der Übergabe zu versehen. In das Übergabeprotokoll sind der Zustand der Coworking-Flächen und des Inventars sowie etwa festgestellte Schäden und Mängel aufzunehmen. Sofern im Übergabeprotokoll nichts Gegenteiliges vermerkt ist, erkennt der Kunde die besichtigte Fläche als vertragsgemäß, bezugsfertig und unbeschädigt an, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.

6 Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.

Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen.

Eine darüber hinaus gehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.

7 Benutzung des Coworking Spaces und des Inventars und Verhaltenspflichten des Kunden

Der Kunde darf den Coworking Space nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Die Nutzung des Coworking Space oder der Allgemeinflächen durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zutritt gewährt, für private Zwecke, insbesondere für private Feierlichkeiten, ist untersagt.

Der Kunde hat den Coworking Space und das Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden den Coworking Space oder Inventar nutzen, verursacht werden.

Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher, Kühlschränke oder ähnliche elektrische Geräte in dem ihm überlassenen Coworking Space anschließen.

Sämtliche vom Kunden in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel-/Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.

Der Kunde ist für die von ihm in den Coworking Space mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Bereiche als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Anbieter haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters zurückzuführen ist.

Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über den Anbieter versichert. Der Kunde wird selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

Der Kunde hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.

Der Anbieter kann öffentlich zugängliche Bereiche, z. B. Parkdecks, Eingangsbereiche, Flure, Veranstaltungsräume u. a. zur Sicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften per Video überwachen und die Daten zu speichern und im Bedarfsfall auswerten. Der Kunde erklärt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ausdrücklich sein Einverständnis hierzu.

8 Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters gestattet. Der Anbieter kann nach billigem Ermessen über das Mitbringen von Haustieren entscheiden. Die Zustimmung kann von dem Anbieter einseitig und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Widerruf der Zustimmung begründet kein Kündigungsrecht zugunsten des Kunden.

9 Internetnutzung

Falls der Anbieter dem Kunden einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der Kunde für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Der Kunde wird dafür sorgen, dass er und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den von dem Anbieter zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber informiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Sollte der Anbieter wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde den Anbieter insoweit freistellen.

Der von dem Anbieter zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. der Anbieter hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot oder ein Garantieversprechen seitens des Anbieters dar.

Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit oder verminderter Bandbreite kommen kann.

Dem Kunden ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der Kunde den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams, Krypto-Mining, Aufbau und Betrieb von Mesh-Netzwerken etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Kunden ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, oder besteht das Geschäftsmodell des Kunden Großteils aus der Nutzung oder Zurverfügungstellung dieser oder ähnlicher Dienste und Dienstleistung, ist der Kunde verpflichtet, vorher mit dem Anbieter eine Lösung abzustimmen (z. B. das Buchen einer für den Kunden reservierten Bandbreite), die den anderen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.

10 Benutzung der Coworking Spaces oder des Inventars durch Dritte

Der Kunde ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung des Coworking Spaces oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt.

Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in den Coworking Space gelangte Dritte verursacht wurden.

Der Kunde hat den Coworking Space vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit dem Anbieter vereinbart ist.

11 Betreten des Coworking Space durch den Anbieter

Der Anbieter und von diesem beauftragte Dritte sind berechtigt, den Coworking Space während der üblichen Geschäftszeiten, bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten. der Anbieter nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb des Kunden größtmögliche Rücksicht und wird in aller Regel den Kunden rechtzeitig vorher hierüber informieren.

12 Bauliche Veränderungen und Renovierungsmaßnahmen durch den Anbieter

Der Anbieter ist berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung des überlassenen Coworking Space und der gemeinschaftlich genutzten Allgemeinflächen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich angemessen sind. Der Anbieter wird sicherstellen, dass derartige Maßnahmen mit dem Kunden einvernehmlich abgestimmt und nicht zur Unzeit erfolgen werden.

13 Hausordnung

Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.

14 Kündigung, Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung durch den Anbieter

Soweit im Vertrag keine feste Laufzeit ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit (Mindestvertragslaufzeit) vereinbart ist, ist der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monaten zum Ende eines Monats ordentlich kündbar. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so ist der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung der der vorbenannten Kündigungsfrist erstmals zum Ender Mindestvertragslaufzeit kündbar. Ohne Ausspruch einer Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

-für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils dieser in Verzug ist;

- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Servicegrundgebühr für zwei Termine erreicht;

- wiederholt in Verzug mit der Zahlung anderer Servicekosten kommt und trotz Abmahnung und Setzen einer angemessenen Frist die Zahlung nicht unverzüglich nachholt;

- der Kunde die Rechte des Anbieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er den Coworking Space oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unbefugt einem Dritten überlässt.

- seine Mitwirkungspflicht nach § 6 auch nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung verletzt, indem er dem Anbieter nicht die erforderlichen Unterlagen und Informationen für seine Identifizierung und die des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Informationen zur Abklärung des Status als politisch exponierte Person zur Verfügung stellt, Änderungen nicht unverzüglich anzeigt oder unrichtige Angaben macht.

Kündigt der Anbieter den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde dem Anbieter hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, den der Anbieter dadurch erleidet, dass der Coworking Space nach dem Auszug des Kunden leer stehen oder unterhalb der mit dem Kunden vereinbarten Servicegebühren – und kosten überlassen werden müssen.

Jede Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform, wobei eine Kündigung durch Übersendung eines unterschriebenen eingescannten Dokuments per E-Mail ausreichend ist.

15 Beendigung des Vertrags

Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags den von ihm genutzten Coworking Space und das von ihm genutzte Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Spaces bestehende Zustand ist wieder herzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren, Verunreinigungen und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird der Anbieter auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Handlingspauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Handlingspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde nachweist, dass ein entsprechender Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von zehn Tagen nach Übersendung der Rechnung durch den Anbieter zu zahlen.

Mit der Beendigung des Vertrages hat der Kunde sämtliche ihm überlassene und auch selbst gefertigte Schlüssel und Zugangskarten an den Anbieter zurückgeben. Andernfalls ist der Anbieter berechtigt, auf Kosten des Kunden neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen zu lassen.

Der Anbieter kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Nach 14 Tagen ist der Anbieter befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten.

Nach Ende der Vertragslaufzeit werden eingehende Postsendungen und Pakete soweit möglich nicht angenommen. Für sich daraus ergebende Folgen haftet der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich insoweit bei dem jeweiligen Post und Paketdienst rechtzeitig einen Nachsendeauftrag zu stellen, seine Geschäftspartner über die geänderte Postanschrift zu informieren und nach dem Vertragsendende eingehende Postsendungen und Pakete unaufgefordert bei dem Anbieter abzuholen. Der Anbieter hat das Recht, von dem Kunden bei Vertragsende nicht abgeholte Postsendungen und Pakete nach Ablauf von 14 Tagen gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertragsendes zu vernichtet. Der Kunde gibt insoweit Besitz und Eigentum an den nichtabgeholten Postsendungen und Paketen auf. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wird ausgeschlossen.

16 Vorsteuerabzug

Der Kunde ist verpflichtet, die Spaces ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Änderungen in der Art ihrer Tätigkeit, die umsatzsteuerlich relevant sind, bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Kunde verpflichtet, dem Anbieter jeden durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schaden zu ersetzen. Auf entsprechende Anforderung des Anbieters und/oder der Finanzverwaltung wird der Kunde die entsprechenden Nachweise erbringen. Sollte der Anteil der Ausschlussumsätze jetzt oder in Zukunft 5% überschreiten und insofern die Umsatzsteueroption entfallen, verpflichtet sich der Kunde, ab diesem Zeitpunkt die dann gültige Bruttoservicegrundgebühr ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer zu zahlen.

17 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung

Gegenüber Zahlungsansprüchen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.

Der Kunde ist zu einer Minderung der Vergütung nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Vergütungen oder sonstige Ansprüche gegen den Anbieter gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.

18 Schlussbestimmungen

Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden. Vorstehende Regelungen gelten jedoch nicht für Individualabreden im Sinne von § 305b BGB. und, soweit der Kunde nach Vertragsschluss weitere Serviceleistungen hinzubestellt. Diese werden – eine entsprechende Einigung zwischen den Parteien vorausgesetzt – insbesondere auch ohne Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.

Den Parteien sind die gesetzlichen Schriftformerfordernisse der §§ 550 Satz 1, 578 und §§ 126, 127 BGB bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig, auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun. Dies gilt nicht nur für den Abschluss dieses Vertrages, sondern auch für alle etwaigen Nachtrags-, Änderungs- und Ergänzungsverträge und Anlagen zu diesem Vertrag. Die Parteien stimmen überein, dass die Kündigung dieses Vertrages wegen der Nichteinhaltung des Schriftformerfordernisses einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, wenn nicht zuvor erfolglos alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Schriftform des Vertrages herzustellen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Alpen Space diese Website bereitstellt.

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